Mit dem 1. Juli sind neue Regeln für die Bewilligung des Kurzarbeitergeldes in Kraft getreten. Zu den interessanten Neuregelungen gehören unter anderem
- die Verlängerung des maximalen Bezugszeitraumes auf 24 Monate
- die vollständige Übernahme der Sozialbeiträge durch die Agentur für Arbeit ab dem 7. Bezugsmonat
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sehr gute und übersichtliche Unterlagen ins Internet gestellt, mit denen die Neuregelungen erklärt werden. Auch wenn sich darüber streiten lässt, ob die Neuregelungen große Unternehmen gegenüber kleineren bevorteilen, ist doch das Kurzarbeitergeld eine sehr gute Möglichkeit, die Auftragsflaute zu überbrücken, ohne sich von Mitarbeitern trennen zu müssen. Es empfiehlt sich für Unternehmer aber auch für betroffene Arbeitnehmer deshalb ein Blick auf folgende Seiten
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